Mit einer Frist von vier Monaten werden Immobilieneigentümer aktuell angehalten, die sogenannte Grundsteuer-Erklärung zu erstellen und beim Finanzamt abzugeben.
Nun sind viele Eigentümer unsicher, da sie so eine Erklärung noch nie abgeben mussten und nicht genau wissen, was zu tun ist. Im Endeffekt ist die Grundsteuer wie eine „zweite“ Steuererklärung, in der man exakte Angaben zum Grundstück und zum Gebäude macht.
Für die Erstellung wurde die Zeitspanne vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 festgelegt. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag erklären, was die Grundsteuer genau ist und was Sie zu beachten haben.
Was ist die Grundsteuer?
Ziel dieser Grundsteuer-Erklärung ist es, dass die Finanzämter den sogenannten Grundsteuerwert ermitteln können, der als Grundlage für die zukünftige Steuerberechnung dient. Etwa 36 Millionen Grundstücke werden aktuell Deutschlandweit neu bewertet, damit zum 01.01.2025 die neue Grundsteuer schließlich in Kraft treten kann.
Nachdem die Grundsteuer-Erklärung das erste Mal gefordert wird, ist für viele Immobilieneigentümer der bürokratische Aufwand nicht zu unterschätzen. Gefordert werden z.B. folgende Angaben:
Flurnummer
Amtlichen Fläche
Gemarkungsnummer
Wohnfläche
Bodenrichtwert
Welche Informationen genau benötigt werden ist bundeslandabhängig, darum können wir hier keine allgemein gültigen Angaben machen. So haben sich nur neun Bundesländer dem Bundesmodell angeschlossen, in dem der Grundstückswert maßgeblich ist. Die restlichen Bundesländer haben dagegen abweichende Gesetze erlassen.
Sie wissen nicht, woher Sie Ihre fehlenden Unterlagen bekommen sollen?
Sprechen Sie uns direkt darauf an, damit Sie rechtzeitig alle Informationen vorliegen haben und Ihre Grundsteuer-Erklärung pünktlich zum 31.10.2022 abgeben können.
Die Grundsteuer kann man elektronisch über Elster einreichen oder sie von einem Experten erstellen lassen. Solche Experten können z.B. Steuerberater oder Branchenverbände sein. Doch egal für welche Möglichkeit man sich entscheidet, für die Eigentümer ist ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand einzurechnen, der damit beginnt, alle Unterlagen frühzeitig zu organisieren, ggf. die Wohnfläche nach Umbauten neu auszumessen oder den Bodenrichtwert zu recherchieren.
Und bitte beachten Sie: Sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden, tun Sie das lieber frühzeitig, denn diese erhalten aufgrund der Grundsteuer aktuell einen außerordentlichen Zulauf.
Muss ich die Grundsteuer-Erklärung erstellen?
Sie sind sich nicht sicher, ob auch Sie die Grundsteuer-Erklärung abgeben müssen? Hier können wir Ihnen helfen. Verpflichtet zur Abgabe sind:
Grundstückseigentümer
Eigentümer eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs
Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks
Eigentümer von Grund und Boden unter Mitwirkung des Gebäudeeigentümers
Eigentümer von Eigentumswohnungen (nicht der WEG-Verwalter!)
Im Normalfall werden Sie über einen Brief auf Ihre Abgabepflicht aufmerksam gemacht. Reichen Sie Ihre Grundsteuer-Erklärung nicht rechtzeitig ein, müssen Sie mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Fazit zur Grundsteuer
Die Grundsteuer verursacht im Kreise der Eigentümer aktuell einiges an Chaos. Der zusätzliche Zeitdruck, den einige Experten bereits kritisiert haben, stellt Eigentümer und auch Steuerberater auf die Probe.
Fakt ist, dass die Abgabe bis zum 31. Oktober für alle oben aufgeführten Eigentümer verpflichtend ist, damit die Finanzämter den Grundsteuerwert berechnen können. Denn der Grundsteuerwert wird in die neue Berechnung der Grundsteuer einfließen. Eigentümer müssen sich für den endgültigen Steuerbetrag jedoch noch bis 2025 gedulden, denn bis dahin dürfen die Gemeinden und Städte noch ihre Hebesätze anpassen, welche damit Einfluss auf die Steuer nehmen.
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