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Unser Fachlexikon für Immobilien
Amortisation: Unter Amortisation versteht man die allmähliche Tilgung einer Investition, wobei darin keine Zinszahlungen enthalten sind. Die Amortisationszeit ist dabei die Zeitspanne, die benötigt wird um die getätigte Investition vollständig zu decken.
Annuitätendarlehen: Bei einem Annuitätendarlehen handelt es sich um ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen. Die Annuität, oder auch Rate genannt, setzt sich dabei aus Zins und Tilgung zusammen.
Außenprovision: Die Außenprovision ist auch als Käufercourtage bekannt und bezeichnet die Provision, die vom Immobilienkäufer an den Immobilienmakler gezahlt wird. Die Höhe der Außenprovision richtet sich prozentual nach dem Verkaufswert der Immobilie. Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es eine gesetzliche Neuregelung der Maklercourtage. Im Detail beinhaltet diese Regelung eine Teilung der Courtage – Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision für den beauftragten Makler zu gleichen Teilen.
BAFA Förderung: BAFA steht für „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ und ist ein Amt zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung und Energieberatung.
Bebauungsplan: Bebauungspläne sind Satzungen, welche verbindlich festlegen, wie Grundstücke bebaut werden dürfen (Anzahl der Stockwerke, Art des Daches, bebaubare Fläche, etc.) Sie werden von Gemeinden erstellt, um die Entwicklung und das Ortsbild der Gemeinde zu steuern.
Belastungsvollmacht: Mithilfe der Belastungsvollmacht können Immobilienkäufer bereits vor dem Kaufabschluss die zu erwerbende Immobilie belasten. Sie ist als Klausel im Grundstückskaufvertrag enthalten und gilt damit als notariell zu beurkundendes Dokument.
Beleihungsgrenze: Jede Bank muss sich bei der Kreditvergabe an die Beleihungsgrenze halten, denn diese gibt an, wie viel Geld sie dem Kreditnehmer für den Kauf einer Immobilie zur Verfügung stellen kann. Die Beleihungsgrenze basiert dabei auf dem Beleihungswert.
Beleihungswert: Ein jedes Kreditinstitut benötigt für eine Finanzierung Sicherheiten. Darum wird bei der Kreditvergabe für eine Immobilie der Wert ermittelt, den die Bank heute und in den nächsten 30 Jahren bei einer Versteigerung der Immobilie erzielen könnte. Der daraus resultierende Wert ist der Beleihungswert. Dieser beträgt normalerweise zwischen 70% und 90% des Kauf-/Baupreises.
Bieterverfahren: Wird eine Immobilie über das Bieterverfahren veräußert, wird von dem Verkäufer kein fester Kaufpreis vorgegeben. Stattdessen werden Kaufangebote von den Interessenten entgegengenommen und der Bieter mit dem höchsten Angebot bekommt in der Regel den Zuschlag.
Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert gibt den Preis pro Quadratmeter für unbebauten Boden an. Er wird von Gutachtern der Landratsämter ermittelt und veröffentlicht. Spätestens alle zwei Jahre wird der Bodenrichtwert neu erhoben.
Carport: Ein Carport ist ein überdachter, aber an den Seiten offener, Stellplatz für Autos. Er kann sowohl freistehend als auch an ein Gebäude angebaut bzw. integriert sein. Beim Bau eines Carports sollten Sie immer überprüfen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Diese Entscheidung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Cashflow: Diese betriebswirtschaftliche Kennzahl gibt den Überschuss der Ein- und Auszahlungen eines Unternehmens während des Geschäftsjahres an.
Denkmalschutz: Der Denkmalschutz ist notwendig um Kulturdenkmale zu er- und unterhalten. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, muss bei Renovierungsarbeiten auf die Wahrung der historischen Besonderheiten des Gebäudes geachtet werden.
Disagio: Als Disagio wird ein Abschlag vom Darlehens-Nennwert bezeichnet.
Effektivzins: Der Effektivzins gibt Auskunft über die tatsächlichen Kosten, die für einen Kredit anfallen. Er beinhaltet neben dem Sollzins noch weitere Kosten, die bei einer Baufinanzierung seitens der Bank entstehen und ist damit in der Regel höher als der Nominalzins.
Erschließung: Von Erschließung spricht man, wenn ein Grundstück Anschluss an das öffentliche Straßen-, Wege-, und Versorgungsnetz bekommt. Dazu zählt z.B. der Wasser- und Abwasseranschluss, Elektrizitätsanschluss sowie eine verkehrsgerechte Anbindung an eine Straße.
Erschließungskosten: Alle Kosten um ein Grundstück an das öffentliche Straßen-, Wege-, und Versorgungsnetz anzuschließen, nennt man Erschließungskosten. Diese sind in der Regel zu 90% vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Fälligkeitsdarlehen: Von einem Fälligkeitsdarlehen spricht man, wenn die Tilgung Darlehenssumme erst am Ende der gesamten Laufzeit in einer einzigen Rate erfolgt. Während der Laufzeit werden lediglich die Zinsen in gleichbleibender Höhe fällig.
Festzinshypothek: Bei einer Festzinshypothek wird der Zinssatz für den gesamten Zeitraum des Kredits festgeschrieben und bleibt bis zum Schluss unangetastet. Als Sicherheit übereignet der Kreditnehmer der Bank einen Sachwert als, das kann z.B. eine Immobilie sein.
Flurkarte: Die Flurkarte (oder auch Katasterkarte / Liegenschaftskarte) ist eine maßstabsgetreue Karte aller Flurstücke und Grundstücke. Die Flurkarte dient damit als Grundlage für Bebauungspläne und wird auch bei der Immobilienbewertung herangezogen.
Fremdkapital: Fremdkapital sind finanzielle Mittel, die von jemand anderem stammen. Bei einer Baufinanzierung kann es sich dabei z.B. um eine Bank handeln, genauso aber um eine Privatperson.
Gemarkung: Eine Gemarkung setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen und ist als Flächeneinheit im Liegenschaftskataster erfasst.
Grunddienstbarkeit: Die Grunddienstbarkeit legt fest, welche Rechte ein Grundstückseigentümer für andere Nutzer einräumen muss. Diese können zum Beispiel ein Wegerecht oder der Ausschluss von Bebauung sein.
Hammerschlags- und Leiterrecht: Diese Begriffe stammen aus dem deutschen Nachbarrecht und erlauben einem Grundbesitzer, auf dem Nachbargrundstück Reparaturarbeiten auszuführen, ein Gerüst aufzustellen oder dort vorübergehend Geräte und Materialien zu lagern.
Hausgeld: Betriebskosten für z.B. Wasser und Abfallentsorgung, Gartenpflege, Kosten für den Hausmeister und Wohngebäudeversicherungen fallen unter den Begriff Hausgeld. Dieses fällt wie eine Art Nebenkostenabrechnung für den Wohnungseigentümer monatlich zum Erhalt der Wohnung an.
Hypothek: Vergibt eine Bank einen Immobilienkredit an einen Bauherren, dient die Immobilie dabei als Hypothek, auch Grundpfandrecht genannt. Ist der Bauherr nicht mehr in der Lage den Kredit zu tilgen, so ist die Immobilie als Sicherheit hinterlegt.
Immobilienrente: Bei einer Immobilienrente wird die Immobilie für eine Rentenzahlung verkauft, wobei die Verkäufer in der Regel weiterhin im Haus wohnen bleiben.
ImmoWertV: ImmoWertV steht für Immobilienwertermittlungsverordnung. Sie wird als gesetzliche Grundlage für die professionelle Wertermittlung herangezogen. Sie wird in die drei Abschnitte „Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung“, „Bodenrichtwerte und sonstige erforderliche Daten“ und „Wertermittlungsverfahren“ gegliedert.
Jahresabrechnung: Die Jahresabrechnung, auch WEG-Abrechnung genannt, informiert die Wohnungseigentümergesellschaft über die entstandenen Kosten für den Unterhalt des Gebäudes. Neben den Ausgaben sind in der Jahresabrechnung auch sämtliche Einnahmen der WEG aufzuführen.
Katasteramt: Das Katasteramt ist eine amtliche Stelle, das die Register über alle Grundstücke einer bestimmten Region führt. Es ist zudem für die Vermessung und Kartierung der Grundstücke und das Liegenschaftsbuch zuständig. Sie können beim Katasteramt Lageplan und Flurkarte für Ihr Grundstück anfordern, welche z.B. bei Bauvorhaben relevant sind.
Liegenschaftszins: Eine wichtige Kennzahl in der Immobilienbranche ist der Liegenschaftszins. Sie gibt an, wie hoch eine Immobilie auf Basis ihres langfristigen Verkehrswerts verzinst wird. Sie gibt also Auskunft darüber, wie wertstabil die Immobilie ist.
Lineare Abschreibung: Bei einer linearen Abschreibung wird z.B. eine Immobilie in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben. Dabei geht man von einem stetigen Wertverlust der Immobilie aus.
Mansardenwohnung: Eine Wohnung in einem ausgebauten Dachgeschoss nennt man Mansardenwohnung.
Modernisierung: Das Ziel einer Modernisierung ist es, die Immobilie mit baulichen Maßnahmen auf den neusten Stand zu bringen. Damit können z.B. Energie- oder Wasserkosten gespart werden.
Niessbrauch: Das Niessbrauchsrecht bezeichnet das umfassende Nutzungsrecht an einer Sache, z.B. einer Immobilie. Dieses Recht erlaubt es, eine Immobilie vorzeitig zu vererben aber sie weiterhin zu bewohnen. Der Niessbrauch wird im Grundbuch eingetragen und kann sowohl lebenslang als auch befristet sein.
Offenbarungspflicht: Die Offenbarungspflicht verpflichtet den Immobilienverkäufer, alle ihm bekannten Mängel an der Immobilie offenzulegen. Tut er dies nicht, muss er dafür haften. Die Klausel „gekauft wie gesehen“ hat dabei keine Rechtswirksamkeit.
Optionsvertrag: Innerhalb eines Optionsvertrag bietet der Verkäufer dem Käufer die Möglichkeit, die Immobilie innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu einem festen Preis zu erwerben. Er stellt demnach eine Art Vorvertrag dar.
Pacht: Eine Pacht ist eine vertraglich geregelte Überlassung einer Sache, z.B. eines Waldes, Feldes, etc., auf Zeit. Auch hervorgebrachte Güter des gepachteten Grundstücks, wie z.B. Ernteerträge, stehen dem Pächter zur Verfügung. Als Gegenleistung wird ein Entgelt an den Verpächter entrichtet, welches Pachtzins genannt wird.
Prolongation: Die Verlängerung einer bestehenden Baufinanzierung wird als Prolongation bezeichnet und ist die häufigste Art der Anschlussfinanzierung. Der Fälligkeitszeitpunkt wird dabei verlängert, während die restlichen Kreditbedingungen beibehalten werden.
Realteilung: Bei einer Realteilung wird im Erbfall der Landbesitz auf alle erbberechtigten Personen gleichermaßen aufgeteilt. Da das Grundstück tatsächlich geteilt wird, entstehen damit entsprechend der Erbenanzahl neue Grundstücke, die alle ein eigenständiges Grundbuchblatt erhalten, auf dem die Lage und die Grenzen klar definiert werden.
Restnutzungsdauer: Mit der Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre gemeint, in denen ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie kann durch Modernisierungsarbeiten, Instandhaltungen oder Instandsetzungen verlängert bzw. beeinflusst werden.
Sachwertverfahren: Das Sachwertverfahren dient der Wertermittlung von Immobilien und basiert besonders auf der Bausubstanz. Da das Sachwertverfahren sehr kompliziert ist und viel Know-How erfordert, sollten Sie sich damit immer an einen Immobilien-Spezialisten werden.
Sondernutzungsrecht: Die Befugnis eines Eigentümers, bestimmte Gebäudeteile oder Flächen einer WEG exklusiv zu nutzen, nennt man Sondernutzungsrecht. Bauliche Veränderungen oder Umbauten sind dem Eigentümer innerhalb des Sondernutzungsrecht allerdings nicht gestattet.
Souterrain: Ein teilweise oder ganz unter der Erde liegendes Geschoss einer Immobilie bezeichnet man als Souterrain (oder Tiefpaterre). Die Räume einer Souterrain-Wohnung sind dabei für den dauernden Aufenthalt von Personen ausgelegt.
Teilungsvermessung: Bei einer Teilungsvermessungen wird ein neuer Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken definiert und festgelegt. Dies geschieht im Einvernehmen der betroffenen Grundstückseigentümer. Die neuen Grenzen werden ordnungsgemäß dokumentiert.
Unbedenklichkeitsbescheinigung: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Immobilienkäufer. Ohne diese Bescheinigung nehmen Grundbuchämter keine Eintragung ins Grundbuch vor.
Vergleichswertverfahren: Bei dem Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie auf Basis vergleichbarer Immobilien bestimmt. Das aktuelle Marktgeschehen spielt damit bei diesem Verfahren eine große Rolle.
Wohnrecht: Das Wohnrecht befugt Menschen, die selbst nicht Eigentümer der Immobilie sind, sie zu bewohnen. Das Wohnrecht wird vertraglich festgelegt und findet z.B. für Familienmitglieder oder Pflegekräfte Anwendung.
Zeilenbauweise: Die Anordnung von langen und gleichen Wohngebäuden quer zu einer Straße, nennt man Zeilenbauweise. Die Gebäude werden in der Regel mit Grünflächen voneinander getrennt.
Zwischenfinanzierung: Eine Zwischenfinanzierung ist ein kurzfristiger Baukredit, mit dem sich ein finanzieller Engpass überbrücken lässt. Das kann z.B. bei einem Immobilienkauf notwendig sein, wenn das Eigenkapital aktuell noch nicht abrufbar ist.