Unsere Leistungen für Eigentümer

Hausverkauf bei einer Scheidung

Wir unterstützen Sie als neutraler Ansprechpartner zuverlässig und ebnen Ihnen den Weg für einen Neuanfang.

Was passiert mit der Immobilie nach einer Scheidung?

Eine Trennung ist immer eine emotionale Zeit, die mit vielen Veränderungen einhergeht. Nicht zuletzt ist auch die Wohnsituation betroffen. Viele Paare haben sich gemeinsam den Traum des Eigenheims verwirklicht. Nun steht die Scheidung vor der Tür und es stellt sich die Frage: Was geschieht nun mit der Immobilie?

Nicht immer liegt ein Ehevertrag vor, in dem festgelegt wurde, wie mit dem gemeinsamen Haus im Falle einer Trennung verfahren wird.

Wir bei KOSATER IMMOBILIEN möchten Ihnen als neutraler und langjähriger Experte zur Seite stehen und Ihnen all Ihre Möglichkeiten für Ihre Scheidungsimmobilie aufzeigen.

Ja, ich benötige Hilfe mit meiner Scheidungsimmobilie!

Möglichkeiten für Ihre Scheidungsimmobilie

Wie geht man das große Thema „Immobilie“ bei einer Scheidung am besten an? Schließlich steht sie neben vielen Erinnerungen auch für einen hohen Vermögenswert, der vor allem für die Zeit in Rente fest einkalkuliert wurde. Aber beginnen wir von vorne: Sobald einer der Eheleute die Trennung ausgesprochen hat, ist rechtlich gesehen der erste Schritt getan.

Die „häusliche Gemeinschaft“ wird aufgehoben und das Trennungsjahr beginnt. Nach Ablauf dieser 12 Monate erfolgt auch die rechtliche Auflösung der Ehe. Es gilt nun eine Lösung zu finden, wie mit der Immobilie weiter verfahren wird.

Dabei stellen sich Fragen wie:

  • Wurde ein Ehevertrag geschlossen?
  • Wer wurde in das Grundbuch eingetragen?
  • Wem steht die Immobilie zu?
  • Müssen wir vor Gericht?

Verkauf, Vermietung, Schenkung? Eine emotionale und wirtschaftliche Entscheidung

Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt automatisch in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (auch eingetragene Partnerschaften), d.h., während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen aber auch Schulden werden nach der Trennung gleichermaßen untereinander aufgeteilt bzw. durch finanzielle Mittel abgelöst.

Hier entsteht oftmals schon der erste Konfliktpunkt, da viele Gegenstände mit einem emotionalen Wert behaftet sind und man sich einfach nicht einig wird. Darum möchten wir Ihnen mögliche Lösungen für Ihre Immobilie aufzeigen:

1. Immobilienverkauf bei einer Scheidung:

Tatsächlich entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Da es um die finanzielle Absicherung Ihrer beider Zukunft geht, raten wir Ihnen unbedingt einen Immobilien-Experten hinzuzuziehen. Ein Immobilienmakler kann mit einer professionellen Wertermittlung den Wert Ihrer Immobilie am besten festlegen, übernimmt die Vermarktung, die Bewerberauswahl und wickelt den gesamten Verkaufsprozess für Sie ab. Auch Haftungsansprüche sind ein sehr wichtiges Thema.

2. Vermietung der Scheidungsimmobilie:

Eine Vermietung bietet Ihnen den Vorteil der Vermögensabsicherung im Alter oder kann eine gewisse Zeit überbrücken, falls Sie aufgrund gefallener Immobilienpreise aktuell nicht verkaufen wollen. Bedenken Sie jedoch dabei, dass es dadurch immer Berührungspunkte mit Ihrem Ex-Partner geben wird, da Sie weiterhin als gemeinsame Vermieter agieren. Schenkung der Scheidungsimmobilie an gemeinsame Kinder: Bei einer Schenkung bleibt die Immobilie in der Familie und für die Kinder wird vorgesorgt. Bitte denken Sie allerdings daran, dass damit auch Grundsteuer und Unterhaltskosten für die Kinder anfallen, diese Entscheidung sollten Sie also gründlich besprechen. Falls Ihre Kinder noch minderjährig sind, muss zusätzlich das Vormundschaftsgericht der Schenkung zustimmen.

3. Eigentumsübertragung des Scheidungshauses:

Wenn einer der Ex-Partner weiterhin in der Immobilie wohnen möchte, kann die Übertragung des Immobilieneigentums die Lösung sein. Der Wert der Immobilie richtet sich in dem Fall nach dem Marktwert und dem beurkundeten Eigentumsanteil. Bedenken Sie jedoch unbedingt, dass auch die alleinige Kreditlast auf den Partner fällt, der in der Immobilie wohnen bleibt. Kalkulieren Sie die entstehenden Kosten unbedingt sorgfältig durch, bevor Sie diesen Schritt gehen.

4. Realteilung des Hauses bei einer Trennung:

Bei einer Realteilung wird das Haus in zwei komplett getrennte Wohnungen umgebaut. Jeder Ex-Partner erhält das Alleineigentum eines bestimmten Parts der Immobilie. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie auf zwei voneinander abgetrennte Wohnungen aufgeteilt werden kann.

5. Teilungsversteigerung der Immobilie:

Falls Sie sich gar nicht einig werden, kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt werden. Ein Gutachter berechnet für die öffentliche Versteigerung die Untergrenze für das erste Gebot. Es wird selbstverständlich keine Rücksicht auf noch offene Kredite genommen, womit ein hohes Risiko für Sie entsteht. Meistens können Sie bei einem privaten Verkauf, mit einem ortskundigen Maklerexperten, eine deutliche höhere Verkaufssumme erzielen.

Bitte zögern Sie nicht uns auf Ihre Immobilie im Falle einer Scheidung anzusprechen. Wir beraten Sie individuell und finden gemeinsam die lukrativste Lösung.

Zu Ihrem individuellen Beratungsgespräch

Was passiert mit dem Kredit der Scheidungsimmobilie?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit dem Kredit nach der Trennung umzugehen. In der Regel gilt jedoch: Derjenige, der den Darlehensvertrag unterschrieben hat, haftet auch für die Tilgung. Haben beide Ex-Partner den Vertrag bei der Bank unterschrieben, so können Sie ihn entweder vorzeitig und in einem Stück abzahlen, einfach wie gewohnt weiter gemeinsam abzahlen oder einer übernimmt die Restschuld des Kredits.

Wir raten Ihnen, direkt mit Ihrer Bank zu sprechen. Gegebenenfalls können Sie auch neue Konditionen aushandeln.

Hinweis für unverheiratete Paare

Bei unverheirateten Paaren muss ein bisschen genauer hingesehen werden, denn auch nach einer langen Partnerschaft gelten noch keine eheähnlichen Ansprüche. Entscheidend ist, wer im Grundbuch der Immobilie eingetragen wurde. 1. Wenn beide Ex-Partner eingetragen sind, gelten die gleichen Möglichkeiten wie bei verheirateten Paaren. 2. Ist nur einer eingetragen, hat der andere keine Ansprüche auf die Immobilie. Nur durch Investitionsbelege können Aufwendungen zurückgefordert werden.

Fazit zum Verkauf von Scheidungsimmobilien

Der romantische Traum vom Eigenheim wird bei einer Scheidung oft zu einem Albtraum. Viele Konfliktpunkte und aufkeimende Ängste vor dem finanziellen Ruin erschweren die gesamte Situation zusätzlich. Dabei sollten Sie immer bedenken, dass außergerichtliche Einigungen der beiden Partner viel Zeit und Geld sparen. Ein Ehevertrag kann in diesem Fall eine große Erleichterung darstellen.

 

Auch die Unterstützung von Experten ist im Falle einer Trennung äußerst wichtig. So kann Ihnen ein Makler als neutraler Ansprechpartner bei allen Entscheidungen bzgl. Ihrer Immobilie zur Seite stehen und Ihnen viel Arbeit abnehmen.

 

Wir sind gerne für Sie da! Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Unterstützung benötigen.

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