Im Kampf um den Klimaschutz könnte es bald neue Regelungen für ganz Deutschland geben. Anlass dafür sind die aktuellen Diskussionen im Europaparlament über eine Installationspflicht von Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2032. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssten auch in Deutschland entsprechende Regeln festgelegt werden.

Bereits jetzt diskutiert die Ampel-Koalition über eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten sowie Regelungen für Wohngebäude, wobei die Einzelheiten bis dato ungeklärt sind. Die zuständige Ministerin der Grünen, Thekla Walker, erklärte, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt werden müsse, wenn es künftig saubere, sichere und günstige Energie geben soll. Sie sprach sich darum für eine Solarpflicht in Deutschland für alle Neubauten und Gebäude mit grundlegenden Sanierungsmaßnahmen aus.

 

Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern

Manche Bundesländer sind auf diesem Gebiet jedoch schon Vorreiter und zeigen, wie eine solche Solarpflicht – vor allem bei Neubauten und Dachsanierungen – aussehen kann.

  • Baden-Württemberg:
    • Bei Dachsanierungen eines Wohngebäudes müssen seit 01.01.2023 mindestens 60% der solargeeigneten Fläche mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Als Alternative kann eine solarthermische Anlage installiert werden.
    • Für Nicht-Wohngebäude gilt bereits seit 01.01.2022 eine Solarpflicht
    • Bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen müssen seit Anfang 2022 Sonnenkollektoren errichtet werden.
  • Berlin:
    • Seit März 2020 sieht der sogenannte „Masterplan Solarcity“ bereits vor, dass auf allen öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert werden müssen.
    • Anfang dieses Jahres gilt nun auch für Neubauten oder bei Dachsanierungen eine Solarpflicht. Dabei müssen mindestens 30% des Daches mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
  • Hamburg:
    • Ab Januar 2023 gilt auch in Hamburg eine Solarpflicht für Neubauten
    • Bestandsgebäude, bei denen eine Dachsanierung ansteht, müssen erst ab 2025 eine PV-Anlage installieren. Eine Mindestgröße wird hier jedoch nicht vorgegeben.
  • Bayern:
    • Seit März 2023 gilt in Bayern eine Solardachpflicht für Gewerbe- und Industriegebäude, ab Juli dann für andere Nicht-Wohngebäude
    • Private Eigentümer haben noch ein wenig länger Zeit. Erst 2025 soll hier eine Solarpflicht bei Neubauten und umfassenden Sanierungen greifen.
  • Bremen:
    • Ab Mai 2023 soll für Neubauten eine generelle Installationspflicht von Photovoltaikanlagen auf 50% der Dachfläche gelten
    • Bestandsgebäude sind von dieser Regelung bei einer grundlegenden Dachsanierung betroffen oder aber wenn die technischen Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
  • Hessen:
    • In Hessen ist seit Ende 2022 für neue Parkplätze mit über 50 Stellplätzen sowie für landeseigene Gebäude die Errichtung einer PV-Anlagen verpflichtend.
  • Niedersachsen:
    • Seit Mitte 2022 besteht für Neubau-Gewerbegebäude ab 75 qm eine Solarpflicht – 50% des Daches müssen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden.
    • Wohnhäuser hingegen müssen lediglich ein Tragwerk vorweisen, damit zukünftig eine PV-Anlage angebracht werden könnte.
  • Brandenburg:
    • Im Februar 2023 wurde der erste Gesetzesentwurf von der Regierung vorgestellt. Dieser umfasst jedoch nur öffentliche Gebäude, Supermärkte und Parkplätze. Eine Pflicht für Privatgebäude ist bisher nicht geplant.
  • Schleswig-Holstein:
    • Parkplätze mit über 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften, Neubauten und Renovierungen von Nicht-Wohngebäuden unterliegen seit Anfang 2022 einer Solaranlagenpflicht. Private Wohngebäude sind hiervon nicht betroffen.
  • Rheinland-Pfalz:
    • Ab Sommer 2023 soll eine Reform des aktuellen Solargesetztes kommen. Ab dann gilt für Neubauten oder Sachsanierungen von Land und Kommunen eine Solarpflicht. Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen.

 

Ist eine Bundesweite Solarpflicht überhaupt möglich?

Die Grünen positionieren sich deutlich für eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten. Vor allem bei dem Bau und der Sanierung von Sozialwohnungen könnten die kompletten Dächer für Solarmodule genutzt werden.

Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel: Denkmalschutz-Objekte werden selbstverständlich von einer solchen Pflicht ausgenommen, genauso begrünte Dächer oder bestimmte Fälle, bei denen unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden.

Es scheint also, als würde einer bundesweiten Solarpflicht nicht allzu viel im Wege stehen, da bereits die meisten Bundesländer zu bestimmten Maßnahmen im Gespräch sind oder die ersten Schritte dafür getan haben. Auch im Koalitionsvertrag wurde die bundesweite Solarpflicht schon so vereinbart, dass alle geeignete Dachflächen in Zukunft für Solarenergie genutzt werden sollen. Für gewerbliche Neubauten verpflichtend – für private Neubauten zur Regel. Um den Weg dafür zu ebnen, will die Bundesregierung steuerliche sowie bürokratische Hürden abbauen.

Sobald es hierzu weitere Infos gibt, erfahren Sie das natürlich hier in unserem Blog von KOSATER IMMOBILIEN.

 

Quelle

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/solarpflicht-fuer-wohngebaeude-was-die-bundeslaender-planen